Prozentual angegeben werden muss der Zutatenanteil außerdem, wenn der Bestandteil in engem Zusammenhang mit dem Lebensmittelnamen steht wie bei Pilzen in Jägersoße oder Früchten in Roter Grütze. Auch wenn die Zutat auf dem Etikett besonders erwähnt wird oder sie das Produkt «wesentlich charakterisiert», wie Mandeln in Marzipan, muss der prozentuale Anteil genannt werden. Den Verbraucherschützen zufolge soll die Vorschrift verhindern, dass bei Einkäufern falsche Erwartungen geweckt werden - etwa dann, wenn eine Geflügelcremesuppe einen Geflügelanteil von gerade einmal zwei Prozent enthält. (dpa, 3. Januar 2001)