Reflexreaktion ist nicht grob fahrlässig

Wer mit dem Auto reflexartig einem Tier ausweicht und dabei einen Unfall verursacht, handelt nicht grob fahrlässig. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichen Zivilurteil des Landgerichts Coburg hervor (AZ: 22 O 709/00).

Das Gericht wies die Klage eines Autovermieters ab, der einen Kunden auf Schadenersatz in Höhe von 20 000 Mark verklagt hatte. Das Urteil ist rechtskräftig. (dpa, 13. März 2001)

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