Am 19. Oktober 2001 wird im Bundesrat über die neue Legehennen-Verordnung entschieden. Vor diesem Hintergrund ist ein sachlich fundierter Vergleich der verschiedenen Haltungsformen hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile für Hennen, Erzeuger und Verbraucher sinnvoll. Dabei kann auf ein bewertendes Gutachten zurückgegriffen werden, das Vertreter von Wissenschaft, Politik, Tierschutz und Wirtschaft über die verschiedenen Haltungsverfahren erstellt haben. Dabei wurde deutlich, dass die Kleingruppenhaltung in so genannten ausgestalteten Käfigen eine weiterentwickelte Haltungsform ist, die die Vorteile der Käfige beibehält, die Nachteile alternativer Haltungssysteme aber weitestgehend vermeidet. Diese von der Bundesregierung selbst in Brüssel durchgesetzte Kleingruppenhaltung soll nun nach Vorstellungen von Bundes- landwirtschaftsministerin Renate Künast im Gegensatz zu allen anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft verboten werden.
Ein wichtiger Vorteil der ausgestalteten Käfige liegt in der deutlich besseren Tiergesundheit. Sowohl in der Volieren- als auch in der Boden- und Frei- landhaltung kommt es durch die unzureichende Trennung der Tiere vom Kot häufiger zu Infektions- und parasitären Erkrankungen. [1] Dadurch wird in der Regel die Tiergesundheit negativ beeinflusst. Ferner haben diese Haltungsformen nicht zu unterschätzende nachteilige Auswirkungen auf das Sozialverhalten der Tiere. Auf Grund der großen Gruppen in der Volieren-, Boden- oder Freilandhal- tung kann keine Sozialstruktur entstehen, Kannibalismus und Federpicken sind folglich häufige Erscheinungen. Die als Vorteile dieser Hennenhaltungsform herausgestellten Möglichkeiten des Staubbadens oder der Nestwahl sind hingegen in den ausgestalteten Käfigen ebenfalls möglich. Angesichts der Novellierung der TA Luft sind auch die Umweltwirkungen besonders zu berücksichtigen: Schadgasemissionen [2] sind bei Volieren, Boden- und Freilandhaltung schlechter zu kontrollieren. In diesem Zusammenhang muss auch auf die schwierigeren Arbeitsplatzbedingungen und die Staubbelastung hingewiesen werden. Nicht zuletzt würde ein Verbot der Kleingruppenhaltung auch für den Verbraucher erhebliche Nachteile mit sich bringen: Sowohl die Eiqualität als auch der hygienisch einwandfreie Zustand [3] der Eier können in der Kleingruppenhaltung eher garantiert werden.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hält deshalb ein Verbot dieser Haltungsform - noch dazu im nationalen Alleingang - für nicht gerechtfertigt. Dies hätte die Einschränkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Eierproduzenten und den Verlust von Tausenden von Arbeitsplätzen zur Folge. Für den Tierschutz würde jedoch nichts erreicht, da ein Verlegen der Produktion in die Nachbarländer stattfinden wird. (DBV, 26. August 2001)