Haftbefehl gegen 14-jährigen Todesschützen

Einen Tag nach der Familientragödie mit zwei Toten in Mecklenburg-Vorpommern ist für den geständigen 14- jährigen Todesschützen Haftbefehl beantragt worden. Nach Angaben des Neubrandenburger Oberstaatsanwalts Gerd Zeisler sollte der Junge noch am Mittwoch einem Haftrichter des Amtsgerichts Demmin vorgeführt werden. Der 14-Jährige hatte nach der Bluttat selbst die Polizei alarmiert und zugegeben, am Dienstagnachmittag in seinem Heimatort Treuen seine 38 Jahre alte Mutter und seine siebenjährige Schwester erschossen zu haben. Als Motiv gab er Streit über schulische Probleme an.

Die Waffen, zwei Jagdpistolen, stammten aus dem Waffenschrank seines Stiefvaters. Zeisler sagte, es werde nun geprüft, ob der Fernfahrer gegen das Waffengesetz verstoßen hat. Als Jäger sei er jedoch grundsätzlich berechtigt, Jagdwaffen zu besitzen. Der Stiefvater sollte am Mittwoch von der Polizei vernommen werden.

Mitschüler und Lehrer des 14-Jährigen standen einen Tag nach der Tragödie unter Schock. 'Es ist für uns sehr, sehr tragisch und nicht fassbar, was sich abgespielt hat', sagte der Schulleiter der Grund- und Realschule Görmin, Klaus-Dieter Bethmann: 'Wir alle haben von dem Jungen ein ganz anderes Bild gehabt. Er war immer ansprechbar, einsichtig, beliebt bei den Mitschülern.'

Er habe noch vor Augen, wie sich der Junge auf die Einschulung seiner kleinen Schwester am 1. September freute, wie er mit den anderen seines Jahrgangs die Turnhalle für die Feierstunde schmückte. Später sei er in den großen Pausen oft auf den Schulhof der Kleinen gegangen, habe mit der Schwester gespielt. Am Tattag seien sie noch mit dem Schulbus gemeinsam nach Hause gefahren. (dpa, 19. September 2001)

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