Kleie ist die Schale des Getreidekorns und fällt als Abfallprodukt bei der Herstellung von Mehl an. Sie wird vor allem in der Tierfütterung verwendet. Tierische Mehle gelten als Infektionsquelle für BSE (Rinderwahnsinn). Seit dem 1.1.2001 gilt in der Schweiz ein totales Fütterungsverbot für Mehle tierischer Herkunft.
Da die Mühle Lebensmittelmehl herstellt, sind vom zuständigen Kantonschemiker auch Analysen von Mehlproben in Posieux in Auftrag gegeben worden. Dabei ist in einer Ruchmehlprobe mittels mikroskopischer Analyse ebenfalls ein einzelner Knochensplitter gefunden worden.
Die Speisemehlproduktion wurde umgehend eingestellt, die gesamte Mehlcharge wurde beschlagnahmt und das bereits ausgelieferte Mehl, soweit dies noch möglich war, zurückgerufen. Auf Grund einer Risikoabschätzung wird die Gefahr für die Konsumentinnen und Konsumenten als sehr gering eingestuft.
Wie das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) am Mittwoch mitteilte, gibt es Anzeichen, dass gewisse Weizenchargen bereits bei der Anlieferung in die Mühle verunreinigt waren. Zu einer Kontamination könnte es beim Transport oder in Sammelstellen gekommen sein.
In einem andern Bereich des überprüften Betriebs wurde bis 1995 auch Mischfutter für Tiere hergestellt. Eine aus dieser Zeit stammende Verunreinigung von einzelnen Silozellen, in denen heute Futterkleie umgeschlagen wird, könne nicht ausgeschlossen werden. schreibt das BVET weiter (Tagesanzeiger (CH), 15. November 2001)